Seminarthema sind die Aspekte des Kontaktes des Kindes nach Trennung, Scheidung oder Fremdunterbringung. Kinder und Jugendliche nach Trennungen bzw. Scheidung ihrer Eltern sowie Kinder und Jugendliche, die fremduntergebracht werden müssen, haben laut Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013) ein Recht auf Kontakte zu ihren Eltern.
In der Rechtssprechung werden selten Unterschiede zwischen fremduntergebrachten Kindern und Scheidungskindern gemacht, wobei ein differenzierter Umgang aufgrund der speziellen Biographien der betroffenen Kinder erforderlich wäre.
Das Seminar widmet sich einerseits dieser Differenzierung und den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Kinder und Jugendlichen und andererseits soll das Seminar einen allgemeinen Einblick in rechtliche und psychologische Aspekte von Kontaktrechtsregelungen geben.
Zielgruppe:
Klinische PsychologInnen, GesundheitspsychologInnen, Kinder-, Jugend- und FamilienpsychologInnen, Amtssachverständige der Kinder- und Jugendhilfe
Lehrziele:
+ Zwischen spezifischen Bedürfnissen von Scheidungskindern und fremdplatzierten Kindern unterscheiden können
+ Einen Einblick in rechtliche und psychologische Aspekte von Kontaktrechtsregelungen gewinnen
Lehrinhalte
+ Rechtliche Grundlagen: Das Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013, Besuchsbegleitung, Besuchsmittlung etc.
+ Aspekte der Kontaktrechtsregelung: entwicklungspsychologische Ausgangslage, Wille des Kindes, Bindungen und Beziehungen des Kindes, Kontaktrechtsmodelle etc.
+ Spezielle Bedürfnisse eines Kindes aufgrund früher Stresserfahrungen, Bindungsdesorganisation und die Folgerung für die Kontaktrechtsgestaltung des fremduntergebrachten Kindes
+ Loyalitätskonflikte des fremduntergebrachten Kindes und des Kindes nach Trennung/Scheidung
Lehrmethoden
+ Frontalvortrag
+ Fallpräsentationen
+ Praxisübungen und -beispiele